Laut neuer EU-Datenschutzgrundverordnung (25.5.2018) dürfen Bilder von Personen nur mit schriftlichem Einverständnis der gezeigten Personen im Internet veröffentlicht werden. Der Heimatverein Rüggeberg fragt bei allen Veranstaltungen die teilnehmenden Personen, ob alle Personen (evtl. auch Bilder von Kindern) mit der Veröffentlichung in der Presse und/oder dem Internet einverstanden sind. Nur diese Fotos wurden gezeigt. Das Kunsturhebergesetz gilt aber auch.
Auszug aus dem Kunsturhebergestz:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
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